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Informationen zum

Entlassmanagement

Unabhängig von den bewährten und etablierten sozialpsychiatrischen Angeboten der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.10.2017 ein „komplexes Entlassmanagement“ eingeführt. Dieses Entlassmanagement unterstützt eine sektorenübergreifende Fürsorge für die Patienten beim Übergang in die ambulante Versorgung nach Krankenhausbehandlung. Diese hauptsächlich die somatischen Disziplinen tangierende Option gilt uneingeschränkt auch für Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie.

Damit hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Patienten bei der Entlassung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte und Verordnungen etc. auszustellen, die bisher nicht zulässig waren. Inwieweit im Einzelfall hiervon Gebrauch gemacht werden wird, bleibt eine fachärztliche Entscheidung. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Patienten erfolgen.