Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagementsystem

Die SCIVIAS Caritas gGmbH führte im Jahr 2005 ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem für alle Einrichtungen ein, das sich an der DIN EN ISO 9001:2008 orientiert und die Kriterien der KTQ berücksichtigt.

Risikomanagement

Einen hohen Stellenwert nimmt die Sicherheit der Patienten und der Bewohner ein. Die SCIVIAS hat sämtliche Prozesse unter dem Aspekt des Risikomanagements analysiert und ein Risikohandbuch erstellt.

Zu den Maßnahmen der Risikoprävention gehören:

  • Systematische Begehungen durch Fachexperten
  • Regelmäßige Durchführung von Risikoaudits
  • Überwachung der Arzneimittelsicherheit
  • Patienten- und Bewohnerbefragungen
  • Systematisches Hygienemanagement
  • Brandschutz
  • Management der Medizinprodukte
  • Fallkonferenzen .

 

Beschwerdemanagement

Wir möchten, dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in unserer Klinik und Heimen wohlfühlen.

Deshalb bitten wir Sie, uns zu informieren, wenn wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen oder Sie nicht ganz zufriedenstellen konnten.

Sie können Ihre Anliegen äußern:

  • Direkt vor Ort bei den Ärzten, dem Pflegepersonal, dem Betreuungspersonal, der Verwaltung
  • Auf den ausliegenden Beschwerdeformularen in der Klinik und den Heimen

Weiterhin können Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Beschwerdemanagement wenden, welches die SCIVIAS für Patientinnen und Patienten, Bewohner und Bewohnerinnen, Besucher und Angehörige für die Klinik und Heime eingerichtet hat. Wir nehmen Ihre Anregungen und Ihre Kritik gerne entgegen und gehen auf Ihre Hinweise ein. Wir prüfen jedes Anliegen sorgfältig und behandeln es persönlich und vertraulich.

Ihre Hinweise helfen uns dabei, notwendige Änderungen konsequent in die Tat umzusetzen und so unseren Service und unsere Leistungen weiter zu verbessern.

Kontaktperson für das Beschwerdemanagement: Sabine Hartmann

E-Mail:
Telefon: 06123 603-232 oder -101
Fax: 06123 603-119

 

Qualitätsbericht

Seit 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich nach § 137 SGB V dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.

Die Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und zur Barrierefreiheit.

Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten, der Öffentlichkeit sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten.

Die aktuellen Qualitätsberichte vom St. Valentinus-Krankenhaus für die Standorte Bad Soden und Kiedrich sowie den Gesamtbericht können Sie aus der „Referenzdatenbank zu den maschinenverwertbaren Qualitätsberichten der Krankenhäuser“ auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses downloaden. Qualitätsbericht: Gemeinsamer Bundesausschuss

 

Medizinproduktesicherheit

Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:

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