Medizinische Versorgung
Die BewohnerInnen entscheiden sich für einen Hausarzt sowie einen psychiatrischen Facharzt ihrer Wahl.
Vor dem Hintergrund einer angemessenen medizinischen Versorgung besteht eine regelmäßige Kooperation des Betreuungspersonals mit den zuständigen Ärzten und ggf. Fachkliniken. Hierfür wird jeweils das Einverständnis des Betreffenden eingeholt.